Leihmutterschaft ist in Georgien seit 1997 legal – was das in der Praxis bedeutet

Gestationelle Leihmutterschaft ist seit 1997 nach georgischem Zivilrecht anerkannt. Wunscheltern erhalten bei der Geburt direkte Elternrechte – kein Adoptionsverfahren, kein Gerichtsbeschluss erforderlich. Unser Rechtsteam bereitet jeden Vertrag vor und koordiniert mit georgischen Behörden und der Botschaft Ihres Heimatlandes.

Den Prozess verstehen

Rechtlich anerkannt

Leihmutterschaft ist nach den Artikeln 143 und 144 des georgischen Zivilgesetzbuches geregelt und bietet Wunscheltern eine klare Rechtsstellung.

Rechte auf Geburtsurkunde

Wunscheltern werden direkt in der Geburtsurkunde eingetragen – kein Adoptions- oder Gerichtsverfahren erforderlich.

Schutz der Leihmutter

Georgisches Recht schreibt Krankenversicherung, faire Entlohnung und unabhängige rechtliche Vertretung für alle Leihmütter vor.

Internationale Zugänglichkeit

Georgiens Gesetzgebung berücksichtigt ausdrücklich internationale Wunscheltern und ist damit eines der wenigen Länder mit einem expliziten Rechtsrahmen dafür.

Rechtliche Dokumente und unterzeichnete Leihmutterschaftsverträge bei PersonaClinicIVF in Tiflis, Georgien
Unser Rechtsteam

Sie müssen die rechtliche Seite nicht alleine klären. Unser internes Team hat Leihmutterschafts- und IVF-Verträge für Familien aus über 40 Ländern vorbereitet. Wir entwerfen jeden Vertrag, koordinieren mit georgischen Behörden und stehen bei Bedarf in direktem Kontakt mit der Botschaft Ihres Heimatlandes.

Jedes Dokument, das wir vorbereiten, wird Ihnen in verständlicher Sprache erklärt, bevor Sie unterzeichnen. Wenn Sie Fragen zu einer bestimmten Klausel, zu Zeitplänen oder zu dem haben, was in ungewöhnlichen Situationen passiert – wir beantworten sie direkt. Wir überstürzen die rechtliche Phase nicht.

Leihmutterschaftsgesetz in Georgien Rechte und Rahmen | Personaclinicivf